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Am 15. Mai 2012 sind folgende Abgaben fällig: - Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat März 2012 bzw. für das 1.Quartal 2012
- Kammerumlage für das 1.Quartal 2012
- Normverbrauchsabgabe für den Monat März2012
- Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat März 2012
- Werbeabgabe für den Monat März 2012
- Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i.V.m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 für den Monat März 2012
- Kraftfahrzeugsteuer für das 1. Quartal 2012
- Lohnsteuer für den Monat April 2012
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat April 2012
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat April 2012
- Kommunalstreuer für den Monat April 2012
- Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 2. Quartal 2012
- Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 2. Quartal 2012
- die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, der Grundbetrag zur Landwirtschaftskammerumlage, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 2. Quartal 2012 bzw. für das Jahr 2012.
Für die vollständige Richtigkeit dieser Termine können wir leider keine Gewähr übernehmen. Sollten Sie zusätzliche Informationen benötigen, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
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