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Achtung Falle - Wegfall der vorzeitigen Alterspension Nach einer Entscheidung des OGH gilt für die Frage, ob ein pensionsschädliches Erwerbseinkommen erzielt wird, nicht die Berechnung "Jahreseinkommen dividiert durch zwölf ", es ist viel mehr das im jeweiligen Kalendermonat erzielte Einkommen zu erfassen, wobei es nicht auf den Zufluss, sondern auf die Leistungserbringung ankommt (auch wenn diese Berechnung of schwierig ist!!). Nach derzeitigem Stand lassen sowohl Pensionsversicherungsanstalt als auch SVA der gewerblichen Wirtschaft zurzeit noch Milde walten (Betrachtung nur nach Überschreiten der zwölffachen Geringfügigkeitsgrenze). Sollte es durch Überschreiten der zwölffachen Geringfügigkeitsgrenze zum Wegfall der gesamten Jahrespension kommen (wie bisher), hat der Pensionsbezieher nach dem obigen Urteil des OGHs jedoch umgekehrt die Möglichkeit nachzuweisen, dass nach der Monatsbetrachtung in einzelnen Monaten die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten war, sodass für diese Monate die vorzeitige Alterspension nicht wegfällt.
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