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NEWS

 

September 2009

Änderung im Hinblick auf die Behandlung von Kautionen bei Mietverträgen

Durch den Par. 16b MRG ist bei Vereinnahmen von Kautionen bei Mietverhältnissen der Vermieter verpflichtet, diese zu veranlagen.Diese Regelung ist auch auf Altverträge, die vor dem 01.04.2009 abgeschlossen wurden, anzuwenden.

Soweit die seinerzeit vereinnahmte Kaution sich nicht sowieso bereits auf einem Sparbuch befindet, so ist dafür eine entsprechende Veranlagung bis spätestens 30.09.2009 nachzuholen.

Für weitere Details bzw. allfällige Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Kurzer Ausblick auf Herbst 2009

Arbeitsmarktpaket bringt Änderungen
Durch das Arbeitsmarktpaket 2009 sind Änderungen in folgenden Bereichen zu erwarten:

  • Ab 1.09.2009 entfällt der Arbeitslosenversicherungsbeitrag erst ab Vollendung des 58. Lebensjahres.
  • Das Bonus-Malus-System gehört ab 1.9.2009 der Vergangenheit an.
  • Die Bestimmungen zur Altersteilzeit werden adaptiert.
  • Bei der Inanspruchnahme der Bildungskarenz kommt es zu Änderungen.
  • Die Gewährung der Kurzarbeitsbeihilfe wird verlängert.
  • Ab dem 7. Monat der Kurzarbeit kommt es zu einer Erhöhung der Beihilfe für den Dienstgeber.

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. 

 

August 2009

 

 

Lehrlingsförderung - Antragsfrist beachten!
Die Basisförderung beträgt im 1. Lehrjahr 3 KV-Brutto-Lehrlingsentschädigungen bzw. max 3 x Euro 460,00 und kann jeweils im Nachhinein nach Abschluss eines Lehrjahres beantragt werden.

  • Die Frist für die Antragstellung endet drei Monate nach Ende des entsprechenden Lehrjahres.
  • Das Formular für den Förderantrag kann von der Internetseite www.lehrfoerdern.at heruntergeladen werden.

Die Förderung ist gemäß Par. 3 Abs 1 Z 5 lit d EStG steuerfrei und führt zu keiner gemäß Rz 4854 der EStR Aufwandskürzung iSd Par. 20 Abs 2 EStG.

 

Belege für Kinderbetreuung aufbewahren
Ab 2009 sind bestimmte Kosten für Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt steuerlich absetzbar.

Betreuung behinderter Kinder
Die Bestimmung, dass bestimmte Kosten für die Kinderbetreuung für Kinder bis zehn Jahre als außergewöhnliche Belastung steuerlicht absetzbar sind, soll nun erweitert werden: Kinderbetreuungskosten sollen für Kinder ab einer Behinderung von 50 Prozent bis zum 16. Lebensjahr steuerlich absetzbar sein.
Aufwendungen für die Betreuung dieser Kinder, werden zusätzlich zu einem bestehenden Freibetrag von Euro 262,00 monatlich, steuerlich abzugsfähig sein. Dies gilt bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die neue Regelung wird rückwirkend mit 1.1.2009 in Kraft treten.

 

Juli 2009

 

 

April 2009

Achtung Falle - Wegfall der vorzeitigen Alterspension

Nach einer Entscheidung des OGH gilt für die Frage, ob ein pensionsschädliches Erwerbseinkommen erzielt wird, nicht die Berechnung "Jahreseinkommen dividiert durch zwölf ",  es ist viel mehr das im jeweiligen Kalendermonat erzielte Einkommen zu erfassen, wobei es nicht auf den Zufluss, sondern auf die Leistungserbringung ankommt (auch wenn diese Berechnung of schwierig ist!!).

Nach derzeitigem Stand lassen sowohl Pensionsversicherungsanstalt als auch SVA der gewerblichen Wirtschaft zurzeit noch Milde walten (Betrachtung nur nach Überschreiten der zwölffachen Geringfügigkeitsgrenze).

Sollte es durch Überschreiten der zwölffachen Geringfügigkeitsgrenze zum Wegfall der gesamten Jahrespension kommen (wie bisher), hat der Pensionsbezieher nach dem obigen Urteil des OGHs jedoch umgekehrt die Möglichkeit nachzuweisen, dass nach der Monatsbetrachtung in einzelnen Monaten die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten war, sodass für diese Monate die vorzeitige Alterspension nicht wegfällt.

 

Verbrauch von Bonusmeilen durch Arbeitnehmer

Nach Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien stehen für Dienstreisen gutgeschriebene Bonusmeilen grundsätzlich dem Dienstgeber zu. Darf der Dienstnehmer diese für private Zwecke nutzen, so liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, der als Sachbezug zu erfassen ist.

Als Wert für diesen Sachbezug kann dabei von pauschal 1,5 % der vom Dienstgeber für die Flugreisen getätigten Aufwendungen ausgegangen werden ( bei Flugkosten von 10.000,00 und Überlassung der Bonusmeilen an den Dienstnehmer für private Zwecke sind somit Euro 150,00 anzusetzen).

Die Verrechnung solcher Sachbezüge kann einmal im Jahr mit der Dezemberabrechnung erfolgen.

Die Verwendung von Bonusmeilen für Upgrading bei Dienstreisen löst keinen Sachbezug aus.