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Am 15. Februar 2012 sind folgende Abgaben fällig: - Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Dezember 2011 bzw. für das 4. Quartal 2011
- Kammerumlage für das 4. Quartal 2011
- Normverbrauchsabgabe für den Monat Dezember 2011
- Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat Dezember 2011
- Werbeabgabe für den Monat Dezember 2011
- Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i.V.m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 für den Monat Dezember 2011
- Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Quartal 2011
- Lohnsteuer für den Monat Jänner 2012
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Jänner 2012
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Jänner 2012
- Kommunalstreuer für den Monat Jänner 2012
- Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 1. Quartal 2012
- Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 1. Quartal 2012
- die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteen Beiträge, die Abgabe von land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgbe für das 1. Quartal 2012
Für die vollständige Richtigkeit dieser Termine können wir leider keine Gewähr übernehmen. Sollten Sie zusätzliche Informationen benötigen, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
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