Ab 1. Jänner 2014 müssen Rechnungen an den Bund ausschließlich in elektronischer Form eingebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt werden von den österreichischen Bundesdienststellen weder Papierrechnungen noch Rechnungen im PDF-Format akzeptiert.
Die Einbringung der E-Rechnung kann im strukturierten Format über das Unternehmer-Service-Portal (www.usp-gv.at) erfolgen, nähere Informationen dazu finden Sie unter www.erb.gv.at (kostenfrei).
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.