Neu ab 2016: Freiwillige Erhöhung der voraussichtlichen Beitragsgrundlage kann helfen, Nachzahlungen abzuwenden.
Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie im laufenden Jahr (z.B. 2016) mehr verdienen werden als im drittvorangegangenen Jahr, können Sie ab 1.1.2016 Ihr vorläufige Beitragsgrundlage bis maximal zur Höchstbeitragsgrundlage erhöhen.