Familienhafte Mitarbeit in Betrieben
Wenn in einem Betrieb Ehepartner, Kinder oder andere Verwandte mitarbeiten, so stellt sich oftmals die Frage, ob diese „Mitarbeit“ ein Dienstverhältnis darstellt oder ob diese „Mitarbeit“ auf familiärer Mithilfe beruht. Je nach Sachverhalt ist zu unterscheiden, ob ein echtes Dienstverhältnis vorliegt, welches auch für steuerliche Zwecke Anerkennung findet oder ob es sich um eine unentgeltliche familienhafte Mitarbeit handelt, die keine Lohnabgaben und insbesondere keine Sozialversicherungspflicht auslöst.
Auf folgende Merkmale kommt es an
· wie nahe sind der Betriebsinhaber und ein mitarbeitender Angehöriger verwandt,
· wie umfangreich und häufig findet die Mitarbeit statt,
· wie sehen die Rahmenbedingungen aus und
· welche Vereinbarungen wurden getroffen.
Grundvoraussetzung für familienhafte Mitarbeit ist, dass die Tätigkeit unentgeltlich ausgeübt wird, wobei geringfüge Entschädigungen zB reine Fahrtkostenersätze etc dabei unschädlich sind.
Je weiter der Betriebsinhaber und der mitarbeitende Angehörige verwandt sind, desto eher wird ein steuerliches und sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis vorliegen. Zur Vermeidung ungewollter Konsequenzen und unangenehmer Diskussionen mit Finanz und Sozialversicherung ist es empfehlenswert, in allen Fällen der Mitarbeit durch eine kurze schriftliche Vereinbarung zu dokumentieren, was gewollt ist.